Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen

|   Amt Büchen

Das Amt Büchen hat in Ihrer Sitzung am 23.09.2024 ihre 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Die Satzung kann in der Amtsverwaltung sowie im Internet unter www.amt-buechen.eu eingesehen werden. Die Haushaltspläne und die dazugehörenden Anlagen können beim Amt Büchen, Bürgerhaus, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, Finanzabteilung, jeweils während der Dienststunden, eingesehen werden.
 

Amt Büchen

Die Amtsdirektorin

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