Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Büchen

|   Amt Büchen

25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Büchen für das Gebiet: „Nördlich der Parkstraße, östlich der Bahnlinie Büchen – Lübeck, südlich und westlich des Sondergebietes Bund“

 

hier: a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und

des Änderungsbeschlusses

b) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

nach § 3 Abs. 1 BauGB

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Änderungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Büchen hat in ihrer Sitzung am 23.05.2017 beschlossen, die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: „Nördlich der Parkstraße, östlich der Bahnlinie Büchen – Lübeck, südlich und westlich des Sondergebietes Bund“ aufzustellen.

Ziel der Planung ist es, einen planungsrechtlichen Rahmen für künftige betriebliche Erweiterungen im Plangebiet zu schaffen.

In seiner Sitzung am 08.02.2021 hat der Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Büchen den Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2017 hinsichtlich des Geltungsbereiches geändert.

Diese Beschlüsse werden hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

b) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

In der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 08.11.2021 wurden der Vorentwurf und die Begründung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Vorentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 13.01.2022 bis zum 28.01.2022 in der Gemeindeverwaltung Büchen, im Bürgerhaus, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, Zimmer 2.11, während folgender Zeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags zusätzlich von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 04155 / 8009-241 (Frau Edler), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Aktuell ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung bei Betreten des Bürgerhauses erforderlich.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-buechen.eu/Verwaltung & Politik/Städteb. Konzepte/Bauleitpläne eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Weiterhin sind die auszulegenden Unterlagen in BOB-SH (Bauleitplanung Online-Beteiligung SH) unter bob-sh.de eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an info@gemeinde-buechen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ergänzend zu dieser Bekanntmachung ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung einschließlich Übersichtsplan auch im Internet unter „www.amt-buechen.eu/Verwaltung & Politik/Amtl. Bekanntmachungen“ am 05.01.2022 einzusehen.

Büchen, den 03.01.2022      (L.S.)                 Gemeinde Büchen
                                                                       Der Bürgermeister
                                                                       gez. Uwe Möller

Zur Artikel-Übersicht