Gemeindewahl Güster 2023 - Wiederholungswahl
Aufgrund des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes wurde die Gemeindewahl in Güster vom 14.05.2023 für ungültig erklärt. In der Urteilsbegründung wurde dargelegt, dass der Wahlvorschlag der FDP hinsichtlich dreier vorgeschlagener Kandidaten nicht die Anforderungen des § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 GKWG erfüllt. Die macht es nötig, dass in der Gemeinde Güster eine Wiederholungswahl durchgeführt werden muss. Die Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg hat den Wahltag auf den 19.10.2025 festgesetzt.
Ergenisse der Wiederholungwahl vom 19.10.2025
29.10.2025 - Bekanntmachung über die Feststellung des endgültigen Ergebnisses
26.08.2025 - Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
01.09.2025 - Bekanntmachung des Wahltermins
05.09.2025 - Bekanntmachung der Zulassung der Wahlvorschläge Anlage
12.09.2025 - Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
03.10.2025 - Wahlbekanntmachung
Beantragung der Briefwahl
Für die Beantragung der Briefwahl haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Sie können den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindlichen Wahlscheinantrag ausgefüllt und unterschrieben per Post, per Fax oder per E-Mail (wahlen@amt-buechen.de) bei uns einreichen.
Alternativ können Sie während der Öffnungszeiten ohne Termin persönlich vorbeikommen; hierfür steht Ihnen im Erdgeschoss ein Briefwahlbüro zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind montags und donnerstags von 07:00 bis 12:00 Uhr, dienstags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14:30 bis 18:30 Uhr, mittwochs geschlossen.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online über folgenden Link zu beantragen: https://www.wahlschein.de/1053020
Die Beantragung der Briefwahl ist noch bis zum 17.10.2025 (bis 12:00 Uhr) möglich.
Europawahl 2024
Die Ergebnisse der Europawahl können unter nachfolgendem Link eingesehen werden:
Bürgerentscheid zum Gewerbegebiet am 13. November 2022
Die Abstimmung ist beendet. Alle 5 Abstimmungsbezirke haben die Ergebnisse übermittelt.
Gem. § 16g Abs. 7 Gemeindeordnung (GO) ist bei einem Bürgerentscheid die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit 20 % der Stimmenberechtigten beträgt. Stimmenberechtigt waren 5.219 Personen. Die vorbeschriebene Grenze für die Entscheidung der gestellten Frage beträgt also 1.044 JA-Stimmen.
Wahlen der Vorjahre
Die Ergebnisse der Kreis- und Gemeindewahlen 2023 sind unter nachfolgenden Links einsehbar: