Wasser & Abwasser
Wasserversorgung im Amt Büchen
Das Wasserwerk der Gemeinde Büchen versorgt die Gemeinden Bröthen, Fitzen, Güster, Klein Pampau, Müssen, Roseburg, Schulendorf, Siebeneichen, Witzeeze und Büchen mit Trinkwasser. Die Gemeinden Besenthal, Gudow, Langenlehsten und Tramm werden vom Wasserwerk der Vereinigten Stadtwerke in Mölln mit Wasser versorgt.
Unser Wasserwerk erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr unter:
Wasserwerk
Am Wasserwerk
21514 Büchen
Telefon: 0 41 55 81 15 11
Fax: 0 41 55 81 15 12
E-Mail: wasserwerk@gemeinde-buechen.de
Im Störungsfall erreichen Sie uns unter 01 75 18 64 12 3.
- Werkausgangsprobe vom 15.09.2016
- Werkausgangsprobe vom 27.03.2017
- Werkausgangsprobe vom 07.09.2017
- Werkausgangsprobe vom 06.03.2018
- Werkausgangsprobe vom 04.09.2018
- Werkausgangsprobe vom 07.03.2019
- Werkausgangsprobe vom 12.09.2019
- Werkausgangsprobe vom 03.03.2020
- Werkausgangsprobe vom 10.09.2020
- Werkausgangsprobe vom 11.03.2021
- Werkausgangsprobe vom 01.09.2021
- Werkausgangsprobe vom 14.03.2022
- Werkausgangsprobe vom 16.09.2022
- Werkausgangsprobe vom 03.03.2023
- Werkausgangsprobe vom 26.09.2023
- Werkausgangsprobe vom 18.03.2024
Abwasserbeseitigung im Amt Büchen
Das Klärwerk der Gemeinde Büchen bereitet das Schmutzwasser der Gemeinden Bröthen, Büchen, Fitzen, Müssen, Roseburg, Schulendorf, Siebeneichen und Witzeeze auf.
Sie erreichen die Mitarbeiter des Klärwerkes von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr unter:
Klärwerk
Hafenstraße
21514 Büchen
Telefon: 0 41 55-45 55
Fax: 0 41 55-81 15 27
Mobil: 01 75 1 86 41 25
E-Mail: klaerwerk@gemeinde-buechen.de
Im Störungsfall erreichen Sie uns unter 0175 186 4125.
Zählerablesung
Die Gemeinde und das Amt Büchen bitten die Bürgerinnen und Bürger, für die jährliche Berechnung des Wasserverbrauchs, den Stand der Wasserzähler bis zum 15.12.2024 zu melden. In Kürze erhalten Sie für jeden Wasserzähler eine Ablesekarte. Alle Informationen zur Ablesung finden Sie auf der Karte. Sie können die Zählerstände auf der Ablesekarte eintragen und an die Amtsverwaltung zurücksenden oder den Zählerstand auch online übermitteln. Wir bitten um Rückmeldung bis zum 15.12.2024. Aufgrund der gemeldeten Zählerstände erfolgt eine automatische Hochrechnung zum 31.12.2024. Sollte bis zum genannten Termin kein Zählerstand vorliegen, wird die Abrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch Schätzung des Verbrauchs erstellt.
Hinweis: Gemäß Satzung ist unser Kunde der Hauseigentümer. Mieter einer Immobilie erhalten von uns keine Ableseaufforderung. Bitte wenden Sie sich ggf. an Ihren Vermieter.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung!
Ganz einfach das Ableseergebnis hier online übermitteln!