Die Gemeinde Büchen hat in Ihrer Sitzung am 09.07.2024 ihre 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde am 09.08.2024 vom Kreis genehmigt.
Die Satzung kann in der Amtsverwaltung sowie im Internet unter www.amt-buechen.eu eingesehen werden. Die Haushaltspläne und die dazugehörenden Anlagen können beim Amt Büchen, Bürgerhaus, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, Finanzabteilung, jeweils während der Dienststunden, eingesehen werden.
Amt Büchen
Die Amtsdirektorin