Die Gemeindevertretung Büchen hat in der Sitzung am 15.06.2021 die 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Gemeinde Büchen als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 Baugesetzbuch für die Gemeinde Büchen beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts in der Gemeindeverwaltung Büchen, im Bürgerhaus, Zimmer 2.11, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich ist die 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts ab dem 18.02.2022 im Internet unter der Adresse „www.amt-buechen.eu /Verwaltung & Politik/Städteb. Konzepte/Bauleitpläne“ eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Ergänzend zu dieser Bekanntmachung ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter der Adresse „www.amt-buechen.eu /Verwaltung & Politik/Amtl. Bekanntmachungen“ am 18.02.2022 einzusehen.
Büchen, den 17.02.2022 (L.S.) Gemeinde Büchen
Der Bürgermeister
gez. Uwe Möller