Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin für die Gemeinde Büchen

|   Gemeinde Büchen

Es wird hiermit gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes i.V.m. § 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung festgestellt, dass für den gewählten Gemeindevertreter Henning Lüneburg (CDU), Herr Andreas Kwast nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Büchen gemäß § 38 GKWG Einspruch einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung Klage nach § 40 GKWG erheben. Die neue Vertreterin bleibt im Amt, bis über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden ist.

Büchen, den 07.01.2025

Amt Büchen

Die Amtsdirektorin

als Gemeindewahlleiterin

 

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