Es wird hiermit gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes i.V.m. § 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung festgestellt, dass für den gewählten Gemeindevertreterin Astrid Kiehn (KWG), Herr Michael Rusch nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Güster gemäß § 38 GKWG Einspruch einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung Klage nach § 40 GKWG erheben. Die neue Vertreterin bleibt im Amt, bis über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden ist.
Büchen, den 26.08.2025
Amt Büchen
Die Amtsdirektorin
als Gemeindewahlleiterin