Tagesordnung
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer und Einweisung in das Aufgabengebiet
- Anhörung von Vertrauenspersonen
- Zulassung der Wahlvorschläge gem. § 25 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG)
- Verschiedenes
Nach § 29 Abs. 3 der Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung GKWO) in der zurzeit gültigen Fassung ist vor der Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge der erschienenen Vertrauensperson des betroffenen Wahlvorschlages Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge werden hiermit zu dieser Sitzung eingeladen.
gez. Tanja Volkening