Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin (Gemeindewahl Güster / Wiederholungswahl)

|   Gemeinde Güster

Bekanntmachung des durch die Kommunalaufsicht festgesetzten Wahlttages.

Aufgrund eines Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes wurde die Gemeindewahl in der Gemeinde Güster vom 14.05.2023 für ungültig erklärt, wodurch es zu einer Wiederholungswahl gem. § 41 GKWG kommt. Die Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg hat den Termin für die Wiederholungswahl auf 

Sonntag, den 19. Oktober 2025

festgesetzt. 

Die Gemeindewahlleiterin
Tanja Volkening

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