Aufgrund eines Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes wurde die Gemeindewahl in der Gemeinde Güster vom 14.05.2023 für ungültig erklärt, wodurch es zu einer Wiederholungswahl gem. § 41 GKWG kommt. Die Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg hat den Termin für die Wiederholungswahl auf
Sonntag, den 19. Oktober 2025
festgesetzt.
Die Gemeindewahlleiterin
Tanja Volkening