Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin (Gemeindewahl Güster / Wiederholungswahl)

|   Gemeinde Güster

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2025 die in der Anlage aufgeführten

unmittelbaren Wahlvorschläge (I)
und
Listenwahlvorschläge (II)

zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)).

Anlage

Büchen, den 05.09.2025

Die Gemeindewahlleiterin
Tanja Volkening
 

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