Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2025 die in der Anlage aufgeführten
unmittelbaren Wahlvorschläge (I)
und
Listenwahlvorschläge (II)
zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)).
Büchen, den 05.09.2025
Die Gemeindewahlleiterin
Tanja Volkening