Die Gewässerunterhaltungsverbände des Kreises Herzogtum Lauenburg führen ab sofort bis Ende des Jahres Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung in den jeweiligen Verbandsgebieten durch. Grundstückseigentümer und Anlieger sind gesetzlich verpflichtet, die hierfür notwendigen Maßnahmen zu dulden und alles zu unterlassen, was die Unterhaltung der Gewässer erschwert oder behindert.
Die komplette Bekanntmachung finden Sie hier.