Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Büchen
Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Büchen hat in der Sitzung am 10.02.2025 beschlossen, die Planzeichnung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Büchen in der Fassung vom 08.12.1992 unter Einbeziehung aller bis zum 31.12.2024 rechtswirksamen Änderungen und Berichtigungen gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch neu bekannt zu machen.
Die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes hat nur deklaratorischen Charakter. Da die Fassung dieser Neubekanntmachung kein eigenes Verfahren durchlaufen hat, begründet sie keinen neuen Rechtszustand.
Rechtlich maßgeblich ist weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan und die seither rechtswirksamen Änderungen und Berichtigungen. Eine Neufassung der Begründung bzw. des Erläuterungsberichtes erfolgt nicht. Es gelten weiterhin die Begründungen bzw. Erläuterungsberichte der Ursprungsfassung und der einzelnen Flächennutzungsplanänderungen bzw. -berichtigungen.
Alle Interessierten können die neugefasste Planzeichnung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Büchen in der Amtsverwaltung Büchen, Amtsplatz 1, Bürgerhaus, Zimmer 2.11, 21514 Büchen während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wird die Planzeichnung ins Internet unter dem Link https://www.amt-buechen.eu/unser-amt/die-gemeinden/buechen/flaechennutzungsplaene eingestellt.
Büchen, den 15.04.2025 Amt Büchen
(L.S.) Die Amtsdirektorin
gez. T. Volkening