Die Gemeindevertretung Büchen hat in ihrer Sitzung am 12.05.2026 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die kommunalaufsichtsrechtlichen Bedingungen vom 10.02.2026 sind erfüllt, sodass es keiner erneuten Genehmigung des Kreises Herzogtum Lauenburg bedarf.
Die Satzung kann in der Amtsverwaltung sowie im Internet unter www.amt-buechen.de eingesehen werden. Die Haushaltspläne und die dazugehörigen Anlagen können beim Amt Büchen, Bürgerhaus, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, Finanzabteilung, jeweils während der Dienststunden eingesehen werden.
Büchen, 19.05.2026
Amt Büchen
Die Amtsdirektorin