Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Büchen

|   Gemeinde Büchen

Die Gemeindevertretung Büchen hat am 30.06.2026 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Büchen beschlossen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Büchen vom 01.12.2020.

Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.de sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

Büchen, 01.07.2026

Amt Büchen

Die Amtsdirektorin

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