Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Fitzen

|   Gemeinde Fitzen

Die Gemeinde Fitzen hat die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Fitzen (Hebesatzsatzung) beschlossen.

Sie tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2025 in Kraft. 

Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.de sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden. 

Amt Büchen -
Die Amtsdirektorin

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