Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Fitzen

|   Gemeinde Fitzen

Die Gemeindevertretung Fitzen hat am 01.07.2026 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Fitzen beschlossen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Fitzen vom 14.12.2021. Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.de sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

Amt Büchen - Die Amtsdirektorin

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