Die Gemeinde Gudow hat am 09.12.2025 den 11. Nachtrag zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Gemeinde Gudow für die Versorgung mit Wasser (AVB) sowie die 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer und eine neue Gebührensatzung zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft in dem Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize sowie dem Gewässer- und Landschaftsverband Herzogtum Lauenburg beschlossen.
Sie treten mit Wirkung zum 01. Januar 2026 in Kraft. Die Satzungen können im Internet unter www.amt-buechen.de sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden. Amt Büchen – Die Amtsdirektorin