Die Gemeindevertretung Gudow hat in Ihrer Sitzung am 20.08.2026 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Gudow beschlossen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft und ersetzt mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Gudow vom 16.12.2021. Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.de sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.
Amt Büchen - Die Amtsdirektorin