Alle an der Planung Interessierten können während der Frist vom
02.09.2026 bis einschließlich 15.09.2026
zu dem Abweichungsantrag eine Stellungnahme abgeben.
Öffentlichkeitsbeteiligung vor Entscheidung über die Zustimmung nach § 36 a Abs. 2 BauGB zum Abweichungsantrag im Außenbereich nach § 246e BauGB von den Vorschriften des Baugesetzbuches
hier: Schulstraße 23, Flurstücke 20/25 und 48/5, Flur 15, Gemarkung Gudow; Neubau von zwei Einfamilienhäusern; Anwendung für „Haus II“ im Außenbereich
Alle an der Planung Interessierten können während der Frist vom
02.09.2026 bis einschließlich 15.09.2026
zu dem Abweichungsantrag eine Stellungnahme abgeben.