Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Gudow

|   Gemeinde Gudow

Öffentlichkeitsbeteiligung vor Entscheidung über die Zustimmung nach § 36 a Abs. 2 BauGB zum Abweichungsantrag im Außenbereich nach § 246e BauGB von den Vorschriften des Baugesetzbuches

 

hier: Schulstraße 23, Flurstücke 20/25 und 48/5, Flur 15, Gemarkung Gudow; Neubau von zwei Einfamilienhäusern; Anwendung für „Haus II“ im Außenbereich

 

Alle an der Planung Interessierten können während der Frist vom

 

02.09.2026 bis einschließlich 15.09.2026

 

zu dem Abweichungsantrag eine Stellungnahme abgeben.

 

Amtliche Bekanntmachung und Formblatt Datenverarbeitung

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