Die Gemeindevertretung Güster hat am 25.06.2026 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Güster beschlossen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Güster vom 09.12.2021 (zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 29.09.2022).
Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.de sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.
Büchen, 30.06.2026
Amt Büchen
Die Amtsdirektorin