Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Langenlehsten

Die Gemeinde Langenlehsten hat am 24.11.2025 die Gebührensatzung der Gemeinde Langenlehsten zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft in dem Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize sowie im Wasser- und Bodenverband Delvenau-Stecknitzniederung beschlossen.

Sie tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2026 in Kraft. Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.de sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

 

Amt Büchen – Die Amtsdirektorin

 

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