Alle an der Planung Interessierten können während der Frist vom
09.09.2026 bis einschließlich 22.09.2026
zu dem Abweichungsantrag eine Stellungnahme abgeben.
Öffentlichkeitsbeteiligung vor Entscheidung über die Zustimmung nach § 36 a Abs. 2 BauGB zum Abweichungsantrag nach § 34 Abs. 3b BauGB von dem Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung
hier: Dorfstraße 28, Flurstück 11/15, Flur 3, Gemarkung Müssen-Dorf; Bauen in 2. Baureihe
Alle an der Planung Interessierten können während der Frist vom
09.09.2026 bis einschließlich 22.09.2026
zu dem Abweichungsantrag eine Stellungnahme abgeben.