Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Tramm

Die Gemeinde Tramm hat am 08.12.2025 die 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) und die Satzung zur 5. Änderung der Gebührensatzung zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft im Gewässerunterhaltungsverband Priesterbach der Gemeinde Tramm beschlossen.

Sie treten mit Wirkung zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.de sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

Amt Büchen - Die Amtsdirektorin

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