Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung im Zusammenhang mit Wahlen.
Im Hinblick auf die Landtagswahl am 18.04.2027 weist das Amt Büchen darauf hin, dass die Meldebehörde gemäB § 50 (1) des Bundesmeldegesetzes Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorangehenden Monate Auskunft von Daten von Gruppen von Wahlberechtigten aus dem Melderegister erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist (z.B. Jungwähler). Die Daten dürfen nur für Zwecke der Wahlwerbung genutzt werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Stimmabgabe zu löschen.
Dieser Übermittlung Ihrer Daten können Sie widersprechen.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen ist gegenüber dem Bürgerservice Büchen, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, schriftlich einzureichen.
Büchen, den 29.07.2026
Amt Büchen
Die Amtsdirektorin
Tanja Volkening