Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Langenlehsten

|   Amt Büchen

Die Gemeinde Langenlehsten hat die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Langenlehsten zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft in dem Gewässerunterhaltungsverbänden Hellbach-Boize und Delvenau-Stecknitzniederung vom 14.11.2005 am 14.12.2021 beschlossen.

Sie tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2022 in Kraft.
Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.eu sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

Gemeinde Langenlehsten -Der Bürgermeister- gez. S. Koring

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