Bekanntmachung des Amtes Büchen

|   Amt Büchen

Schiedspersonen im Amt Büchen gesucht

Für den Schiedsamtsbezirk des Amtes Büchen hat der Amtsausschuss Büchen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann, sowie eine stellvertretende Schiedsfrau oder einen stellvertretenden Schiedsmann zu wählen. Die Amtszeiten der bisherigen Schiedspersonen enden und sollen auf eigenen Wunsch nicht verlängert werden, weswegen die Nachbesetzung schnellstmöglich erfolgen soll.

Ich gebe Ihnen hiermit die Gelegenheit, sich für die Wahl bis zum 31.08.2026 entweder schriftlich beim Amt Büchen, Ordnungsamt, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, Zimmer Nr. E.27, Tel. 04155 / 8009-230 oder per Mail an i.juhl@amt-buechen.de zu bewerben. Schiedsfrauen oder Schiedsmänner und deren Stellvertreter werden für fünf Jahre gewählt.

Nach § 2 der Schiedsordnung sind Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlich­keit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Das Amt kann nicht ausüben, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreu­ung steht. In das Amt soll nicht berufen werden, wer das 30. Lebensjahr nicht vollen­det hat, nicht in dem Schiedsbezirk wohnt oder durch andere gerichtliche Anordnun­gen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt die Wahl durch den Amtsausschuss des Amtes Büchen, die dann durch den Direktor des Amtsgerichtes bestätigt werden muss. Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt des Amtes Büchen unter Tel. 04155/8009-230.

21514 Büchen, den 30.07.2026     

Amt Büchen
Die Amtsdirektorin

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