Die Gemeinde Büchen hat, nachdem die Gemeindeverordnung der Gemeindevertretung Büchen am 08.10.2024 vorgelegt wurde die Gemeindeverordnung der Gemeinde Büchen über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 erlassen. Die Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung liegt zur Einsicht in der Amtsverwaltung oder unter www.amt-buechen.de aus.