Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin für die Gemeinde Büchen

|   Gemeinde Büchen

Es wird hiermit gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes i.V.m. § 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung festgestellt, dass für die gewählte Gemeindevertreterin Peggy Dede (CDU), nachdem der nächste Listenvertreter Burkhard Dede die Wahl abgelehnt hat, Herr Holger Peter Reimer nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Büchen gemäß § 38 GKWG Einspruch einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung Klage nach § 40 GKWG erheben. Der neue Vertreter bleibt im Amt, bis über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden ist.

Büchen, den 30.04.2024

Amt Büchen
Die Amtsdirektorin
als Gemeindewahlleiterin

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