Die Gemeinde Büchen hat in Ihrer Sitzung vom 26.03.2024 die Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Leistungen des Bauhofes der Gemeinde Büchen gegenüber Dritten beschlossen. Die Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Leistungen des Bauhofes der Gemeinde Büchen gegenüber Dritten sowie im Rahmen der inneren Verrechnung vom 06.12.2022 außer Kraft. Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.eu sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.
Amt Büchen -Die Amtsdirektorin- gez. Volkening