Die Gemeinde Göttin hat am 17.12.2024 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Göttin beschlossen.
Sie tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.de sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.
Amt Büchen - Die Amtsdirektorin