Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Göttin

|   Gemeinde Göttin

Die Gemeindeversammlung Göttin hat in ihrer Sitzung am 07.11.2024 die 1. Änderung Bekanntmachungssatzung beschlossen. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung kann in der Amtsverwaltung sowie unter www.amt-buechen.de eingesehen werden.

gez. T. Volkening
Amtsdirektorin
 

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