Die Gemeindevertretungen der Gemeinden Güster hat in ihren Sitzungen beschlossen, die Wiederholungswahl der Gemeindewahl vom 19. Oktober 2025 für gültig zu erklären.
Gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetztes (GKWG) in Verbindung mit § 70 Abs. 5 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) wird der Beschluss hiermit bekannt gegeben.
Büchen, 22.12.2025
Die Gemeindewahlleiterin
gez. Tanja Volkening