Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin (Gemeindewahl Güster / Wiederholungswahl)

|   Gemeinde Güster

Bekanntmachung über die Gültigkeit der Gemeindewahlen Güster (Wiederholungswahl) vom 19.10.2025

 

Die Gemeindevertretungen der Gemeinden Güster hat in ihren Sitzungen beschlossen, die Wiederholungswahl der Gemeindewahl vom 19. Oktober 2025 für gültig zu erklären.

Gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetztes (GKWG) in Verbindung mit § 70 Abs. 5 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) wird der Beschluss hiermit bekannt gegeben.

Büchen, 22.12.2025

Die Gemeindewahlleiterin
gez. Tanja Volkening

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