Der am 19.10.2025 gewählte Gemeindevertreter der Gemeinde Güster, Herr Moritz Lange, Kandidat der WG Güster!De, hat gemäß § 37 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) durch schriftliche Erklärung vom 30.10.2025 die Wahl abgelehnt. Als Nachfolger für den ausgeschiedene Gemeindevertreter rückt nach vorliegender Liste der WG Güster!De auf Grund des § 44 (1) GKWG Herr Thorsten Oelkers nach.
Ich stelle hiermit das Nachrücken des o.g. Nachfolgers gem. § 44 (3) GKWG fest.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes binnen eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Einspruch nach § 38 GKWG einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung binnen zwei Wochen Klage gem. § 40 GKWG beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig erheben. (§ 44 Abs. 3 GKWG).
Büchen, den 11.11.2025
Die Gemeindewahlleiterin
Tanja Volkening