Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin

|   Gemeinde Güster

Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin

über die Ablehnung der Wahl und das Nachrücken eines Gemeindevertreters

 

Der am 19.10.2025 gewählte Gemeindevertreter der Gemeinde Güster, Herr Moritz Lange, Kandidat der WG Güster!De, hat gemäß § 37 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) durch schriftliche Erklärung vom 30.10.2025 die Wahl abgelehnt. Als Nachfolger für den ausgeschiedene Gemeindevertreter rückt nach vorliegender Liste der WG Güster!De auf Grund des § 44 (1) GKWG Herr Thorsten Oelkers nach.

Ich stelle hiermit das Nachrücken des o.g. Nachfolgers gem. § 44 (3) GKWG fest.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes binnen eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Einspruch nach § 38 GKWG einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung binnen zwei Wochen Klage gem. § 40 GKWG beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig erheben. (§ 44 Abs. 3 GKWG).

Büchen, den 11.11.2025                                                      

Die Gemeindewahlleiterin
Tanja Volkening

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