Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Langenlehsten

|   Gemeinde Langenlehsten

Die Gemeindevertretung Langenlehsten hat in ihrer Sitzung am 29.02.2024 die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung kann in der Amtsverwaltung sowie unter www.amt-buechen.eu eingesehen werden.
Amt Büchen -Die Amtsdirektorin

 

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