Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen - Feuerwehrgebührensatzung Tramm

|   Gemeinde Tramm

Die Gemeindevertretung Tramm hat in Ihrer Sitzung am 02.12.2024 die Gebührensatzung der Gemeinde Tramm über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung) beschlossen. Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung liegt zur Einsicht in der Amtsverwaltung oder unter www.amt-buechen.de aus.

Büchen, 13.12.2024

Amt Büchen

Die Amtsdirektorin

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