Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Tramm

|   Gemeinde Tramm

Die Gemeinde Tramm hat am 02.12.2024 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Tramm beschlossen.

Sie tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.de sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

Amt Büchen -

Die Amtsdirektorin

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