Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin für die Gemeinde Gudow

|   Gemeinde Gudow

Es wird hiermit gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes i.V.m. § 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung festgestellt, dass für den gewählten Gemeindevertreter Heinz Sohns (SPD), Herr Sven Kelling nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Gudow gemäß § 38 GKWG Einspruch einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung Klage nach § 40 GKWG erheben. Die neue Vertreterin bleibt im Amt, bis über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden ist.

 

Büchen, den 28.07.2026

 

Amt Büchen

Die Amtsdirektorin

als Gemeindewahlleiterin

 

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