Gefördertes Vorhaben für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Gemeinde Müssen

Gefördertes Vorhaben für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Gemeinde Müssen

Die Gemeinde Müssen hat beschlossen die Quecksilberdampflampen in einigen Straßen gegen LED-Leuchtmittel auszutauschen. Hierfür wurde ein Förderantrag beim Projektträger für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Zukunft - Umwelt - Gesellschaft   ZUG, früher PTJ) im Rahmen der Kommunalrichtlinie gestellt.

Der Projektträger hat den Förderantrag bewilligt. Der Zuwendungsbescheid läuft unter dem Förderkennzeichen: 67K24198.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Amt Büchen zur Verfügung.

Der Link zur Kommunalrichtlinie lautet: https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Mit der Nationalen Klimaschutzrichtlinie initiiert und fördert die Bunderegierung seit 2008 zahlreiche Projekte , die einen Beitrag zur Senkung derTreibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzrichtlinie trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

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